Gesetzliche Sicherheit
UVV-Prüfungen für Fahrzeuge & Maschinen – zuverlässig & rechtssicher
Sicherheit für Ihr Unternehmen
Regelmäßige UVV-Prüfungen schützen Mitarbeiter, Maschinen und vermeiden Ausfallzeiten.
Rechtssicher & normgerecht
Prüfungen gemäß den Regelungen der DGUV, zuverlässig dokumentiert für Ihre Nachweise.
Für alle Fahrzeuge & Maschinen
Hebebühnen, Rampen oder Winden, Hub- und Zuggeräten oder Flurförderfahrzeuge
Wann ist eine UVV-Prüfung notwendig?
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) legen fest, in welchen Abständen Fahrzeuge und Geräte zu kontrollieren sind. Eine fachgerechte Prüfung stellt sicher, dass:
die Arbeitssicherheit jederzeit gewährleistet ist,
rechtliche Vorgaben erfüllt werden,
Unfälle, Ausfälle und Folgekosten vermieden werden.
Eine Auswahl
Prüfungsübersicht
Ich biete UVV-Prüfungen für zahlreiche Fahrzeuge und Geräte an, u. a.:
Fahrzeuge (DGUV Vorschrift 70) – jährlich
Flurförderfahrzeuge / Gabelstapler (VDI-Richtlinie 2511) – jährlich
Hebebühnen & Ladebrücken (DGUV Grundsatz 308-002) – jährlich
Leitern & Tritte (DGUV Information 208-016) – regelmäßig, je nach Einsatzbedingungen
Kraftbetätigte Fenster, Türen & Tore (ASR A 1.7) – jährlich
Notschalter (Arbeitsstättenverordnung §4 Abs. 3) – jährlich
Weitere Geräte und Einrichtungen prüfe ich gerne auf Anfrage.
FAQ
Für Mehr Infos kontaktieren Sie mich gerne!
Was bedeutet UVV?
Wie oft müssen UVV-Prüfungen durchgeführt werden?
Wer darf UVV-Prüfungen durchführen?
Was passiert, wenn ich die Prüfungen nicht einhalte?
Kann ich mehrere Geräte gleichzeitig prüfen lassen?
Übersicht der UVV-Prüfungen
| Gerät / Einrichtung | Regelung / Vorschrift | Prüfungsfrist |
|---|---|---|
| Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter | DGUV Regel 114-010 | jährlich |
| Fahrzeuge (PKW, LKW, Busse) | DGUV Vorschrift 70 | jährlich |
| Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore | ASR A 1.7 | jährlich (Schließkraftmessung bei selbstschließenden Toren vorgeschrieben) |
| Flüssigkeitsstrahler | DGUV Regel 100-500 | jährlich |
| Flurförderfahrzeuge (z. B. Gabelstapler) | VDI-Richtlinie 2511 | jährlich |
| Hebebühnen | DGUV Grundsatz 308-002 | jährlich |
| Ladebrücken (fest mit Gebäude verbunden) | DGUV Grundsatz 308-002 | jährlich |
| Lagereinrichtungen und -geräte | BGR 234 | jährlich |
| Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb | DGUV Grundsatz 308-002 | jährlich |
| Leitern und Tritte | DGUV Information 208-016 | wiederkehrend, nach Instandsetzung, abhängig vom Betrieb |
| LKW-Ladekrane | DGUV Grundsatz 309-001 | jährlich |
| Notschalter | Arbeitsstättenverordnung §4 (3) | jährlich |
| Rampen (fahrbare Rampen) | DGUV Grundsatz 308-002 | jährlich |
| Radlader | DGUV Regel 100-500 | jährlich |
| Rückefahrzeuge | DGUV Vorschrift 70 | jährlich |
| Winden, Hub- und Zuggeräte | BGV D 8 §23 (1–3), 23a | jährlich |
Kontaktdaten
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Ostpreussenstr. 4, 92339 Beilngries
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