Gesetzliche Sicherheit

UVV-Prüfungen für Fahrzeuge & Maschinen – zuverlässig & rechtssicher

Ob Fahrzeuge, Hebebühnen, Gabelstapler oder andere Arbeitsgeräte – als zertifizierter Sachverständiger führe ich für Ihr Unternehmen alle erforderlichen UVV-Prüfungen gemäß DGUV-Vorschriften durch. Mit langjähriger Erfahrung und modernsten Prüfmethoden sorge ich dafür, dass Ihre Maschinen und Fahrzeuge sicher eingesetzt werden können und Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Sicherheit für Ihr Unternehmen

Regelmäßige UVV-Prüfungen schützen Mitarbeiter, Maschinen und vermeiden Ausfallzeiten.

Rechtssicher & normgerecht

Prüfungen gemäß den Regelungen der DGUV, zuverlässig dokumentiert für Ihre Nachweise.

Für alle Fahrzeuge & Maschinen

Hebebühnen, Rampen oder Winden, Hub- und Zuggeräten oder Flurförderfahrzeuge

Wann ist eine UVV-Prüfung notwendig?

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) legen fest, in welchen Abständen Fahrzeuge und Geräte zu kontrollieren sind. Eine fachgerechte Prüfung stellt sicher, dass:

  • die Arbeitssicherheit jederzeit gewährleistet ist,

  • rechtliche Vorgaben erfüllt werden,

  • Unfälle, Ausfälle und Folgekosten vermieden werden.

Eine Auswahl

Prüfungsübersicht

Ich biete UVV-Prüfungen für zahlreiche Fahrzeuge und Geräte an, u. a.:

  • Fahrzeuge (DGUV Vorschrift 70) – jährlich

  • Flurförderfahrzeuge / Gabelstapler (VDI-Richtlinie 2511) – jährlich

  • Hebebühnen & Ladebrücken (DGUV Grundsatz 308-002) – jährlich

  • Leitern & Tritte (DGUV Information 208-016) – regelmäßig, je nach Einsatzbedingungen

  • Kraftbetätigte Fenster, Türen & Tore (ASR A 1.7) – jährlich

  • Notschalter (Arbeitsstättenverordnung §4 Abs. 3) – jährlich

Weitere Geräte und Einrichtungen prüfe ich gerne auf Anfrage.

FAQ

Für Mehr Infos kontaktieren Sie mich gerne!

Was bedeutet UVV?
UVV steht für „Unfallverhütungsvorschriften“ und regelt die Sicherheit von Arbeitsmitteln gemäß DGUV.
Die meisten Prüfungen sind jährlich vorgeschrieben. Bei Leitern, Tritten und ähnlichen Geräten hängt das Intervall von den Betriebsbedingungen ab.
Nur befähigte Personen oder Sachverständige mit entsprechender Qualifikation und Erfahrung.
Es drohen Bußgelder, rechtliche Konsequenzen und im schlimmsten Fall ein Verlust des Versicherungsschutzes bei Unfällen.
Ja – auf Wunsch kombiniere ich verschiedene UVV-Prüfungen, um Zeit und Kosten für Ihr Unternehmen zu sparen.
Gerät / EinrichtungRegelung / VorschriftPrüfungsfrist
Austauschbare Kipp- und AbsetzbehälterDGUV Regel 114-010jährlich
Fahrzeuge (PKW, LKW, Busse)DGUV Vorschrift 70jährlich
Kraftbetätigte Fenster, Türen, ToreASR A 1.7jährlich (Schließkraftmessung bei selbstschließenden Toren vorgeschrieben)
FlüssigkeitsstrahlerDGUV Regel 100-500jährlich
Flurförderfahrzeuge (z. B. Gabelstapler)VDI-Richtlinie 2511jährlich
HebebühnenDGUV Grundsatz 308-002jährlich
Ladebrücken (fest mit Gebäude verbunden)DGUV Grundsatz 308-002jährlich
Lagereinrichtungen und -geräteBGR 234jährlich
Lastaufnahmeeinrichtungen im HebezeugbetriebDGUV Grundsatz 308-002jährlich
Leitern und TritteDGUV Information 208-016wiederkehrend, nach Instandsetzung, abhängig vom Betrieb
LKW-LadekraneDGUV Grundsatz 309-001jährlich
NotschalterArbeitsstättenverordnung §4 (3)jährlich
Rampen (fahrbare Rampen)DGUV Grundsatz 308-002jährlich
RadladerDGUV Regel 100-500jährlich
RückefahrzeugeDGUV Vorschrift 70jährlich
Winden, Hub- und ZuggeräteBGV D 8 §23 (1–3), 23ajährlich

Kontaktdaten

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UVV-Prüfungen im Raum Ingolstadt, Eichstätt und Altmühltal

DGUV-konforme UVV-Prüfungen in Ihrer Region

Von Gabelstaplern über Hebebühnen bis hin zu Nutzfahrzeugen – ich führe UVV-Prüfungen fachgerecht durch. Regional im Einsatz: Greding, Thalmässing, Hilpoltstein, Berching, Neumarkt, Eichstätt, Ingolstadt und Nürnberg.