Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Kfz-Sachverständigenbüro Jörg Bobens

1. Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber/Anspruchssteller (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des AG werden nur Vertragsinhalt, wenn sie der AN schriftlich anerkennt.

2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen; auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN. Der Sachverständige ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erstattung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom AG gewünschtes Ergebnis, kann der Sachverständige nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung seiner Sachkunde gewährleisten. Bei Haftpflichtschaden-Gutachten erstreckt sich der Auftragsumfang auf die Ermittlung der voraussichtlichen Reparaturkosten, eines eventuell anfallenden merkantilen Minderwerts und der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts. Falls für die Schadenregulierung relevant, auch die Ermittlung des Restwerts. Für die Ermittlung des Wiederbeschaffungs- und Restwerts ist der regionale, allgemein zugängliche und seriöse Markt maßgeblich. Eine Einstellung in sogenannte Restwertbörsen ist nicht im Umfang dieser Auftragserteilung enthalten.

3. Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

4. Zahlungsbedingungen

Das Sachverständigenhonorar ist bei Abholung des Gutachtens im Büro des Sachverständigen sofort bzw. bei Versandt mit Erhalt der Rechnung fällig. Bei unbarer Zahlung ist die Gutachten- / Rechnungsnummer anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass der Schuldner einer Entgeltforderung gemäß § 286 Absatz 3 BGB spätestens nach 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug gerät. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

5. Sachverständigenhonorar

Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe. Die Honorartabelle des AN kann in den Geschäftsräumen des AN eingesehen bzw. auf Wunsch zugesandt werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten ohne MwSt. zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage. Zum Grundhonorar addieren sich die Nebenkosten für DAT-Datenabrufe, Einstellung in Restwertbörsen, Farblichtbilder, Schreibkosten, ggf. angefallene Fahrtkostenpauschale und eine pauschale  Aufwandsentschädigung für Porto, Telefonate etc. Wird in Ausnahmefällen, auf Wunsch des AG, auf Stundenbasis abgerechnet, gilt der in der Honorartabelle ausgewiesene Stundenverrechnungssatz als vereinbart. Kommt der AG mit der Zahlung des Honorars in Verzug, so kann der Sachverständige nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oderSchadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens sind bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß §247 BGB zu entrichten. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Sachverständige eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der AG eine geringere Belastung nachweist. Bei unabgeschlossener Abwicklung innerhalb von 30 Tagen tritt der AG bezüglich der Sachverständigenrechnung in Vorkasse.

6. Rechnungsprüfung/Nachbesichtigung

Rechnungsprüfungsberichte, Stellungnahmen, Reparaturbestätigungen, Nachbesichtigungen und Nachträge zum Gutachten gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Honorars, bzw. nach Zeitaufwand zuz. Nebenkosten abgerechnet.

7. Gutachtenerstellung

Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in zweifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und einem Duplikat mit einem Lichtbildsatz. Eine weitere Kopie und der Lichtbild-Negativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN. Das Gutachten kann nach Vereinbarung auch elektronisch versandt werden. Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

8. Datenschutzerklärung / Urheberrechtschutz

Der Unterzeichner weist entsprechend dem Datenschutzgesetz darauf hin, dass zur Auftragsbearbeitung Namen und/oder Firmenbezeichnungen, vollständige Anschriften, auftragsbezogene persönliche Daten sowie Fahrzeugdaten auf unbestimmte Zeit in einer automatisierten Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden. Auftraggeber und Unterzeichner des vorliegenden Gutachtens untersagen hiermit insbesondere der eintrittspflichtigen Schädigerpartei, Daten und Lichtbilder, die Schadenart und Schadenumfang des gegenständlichen Fahrzeuges dokumentieren, via Internet (Fahrzeugbörsen etc.) zu veröffentlichen bzw. an unbeteiligte Dritte weiterzugeben. Gutachtenausfertigungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verfassers. Veröffentlichungen, Vervielfältigungen oder Nachdrucke jeglicher Art, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers gestattet, wobei insbesondere Lichtbilder auch nach vollständiger Bezahlung noch dem Urheberrechtsschutz unterliegen.

9. Gewährleistung

Als Gewährleistung kann der AG zunächst nur kostenlose Nachbesserung des mangelhaften Gutachtens verlangen. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der AG Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Honorars (Minderung) verlangen. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung dem Sachverständigen schriftlich angezeigt werden, andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.

10. Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Sofern innerhalb eines Monates nach Erhalt des Gutachtens keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt oder der AG ein Unternehmer ist. Der Sachverständige haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn er oder seine Mitarbeiter die Schäden durch ein mangelhaftes Gutachten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Dieses gilt auch für Schäden, die bei Nachbesserung entstehen. Schadensersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 638 BGB unterliegen, verjähren nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Eingang des Gutachtens beim AG.

11. Widerrufsrecht

Der AG kann die Vertragserklärung – bei Anwendbarkeit der Vorschriften über Fernabsatzverträge – innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Ausschluss:

Durch die Zustimmung und Versand der Unterlagen des AG ist der Vertrag als geschlossen zu werten. Mit der Übermittlung der Unterlagen durch den AG stimmt dieser ausdrücklich zu, dass der AN die Dienstleistung unverzüglich erbringen kann.

Der Widerruf ist zu richten an:

Kfz-Sachverständigenbüro Jörg Bobens
Schweigersdorf 18
92334 Berching

12. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13. Schlussbestimmung

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelung dieser AGB wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt.

Stand 01.01.2026